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Teenager-Info

Zum ersten Mal beim Frauenarzt / bei der Frauenärztin

Wann soll ich zum Frauenarzt?

Wenn Sie Fragen haben zur

  1. Empfängnisverhütung
  2. Regelblutung
  3. Sexualität
  4. Brustentwicklung

Wenn Sie glauben, eine Erkrankung des Unterleibes zu haben z. B.:

  1. Blutungsstörungen
  2. Schmerzen
  3. Juckreiz
  4. Geruchsbildung
  5. Ausfluss

Und

  1. Wenn Sie Auskunft über Verhütungsmittel wünschen
  2. Sobald erste sexuelle Kontakte erfolgen
  3. Mindestens einmal im Jahr

Wie komme ich zu einem Krankenschein?

  • Vom Arbeitgeber 1 mal / Quartal als Facharztschein
  • Wenn Sie bei einem Elternteil mitversichert sind, von diesem
  • Vom Hausarzt als Überweisung (gilt nur 14 Tage!)

Gilt das Arztgeheimnis auch gegenüber Eltern und Erziehern?

SELBSTVERSTÄNDLICH!
Jedenfalls ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Vorher können die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Schwangerschaft) Auskunft verlangen.
Besser ist es aber, wenn Sie in schwierigen Situationen von sich aus mit der Mutter oder einer anderen Vertrauensperson sprechen.

Tut die Untersuchung weh?

Nein.

Muss ich mich unbedingt immer untersuchen lassen?

Nein, manchmal genügt ein Gespräch mit dem Arzt.

Dr. Andreas Kvarda, 9/2000


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